Die Integrität der öffentlichen Hand

qanuun-aktuell August 2015

von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune

Das BMI hat die Verwaltungsvorschriften zur Korruptionsprävention unter dem Titel „Regelungen zur Integrität“ veröffentlicht. Die Länder betonen ebenfalls die Wahrung der moralischen Integrität der öffentlichen Hand.


Ist das Profil der natürlichen Person, die als integer, also als unbestechlich, gerecht, geradlinig, weniger utilitaristisch einzuschätzen ist, noch relativ klar, so ist das Bild einer integeren juristischen Person, deutlich diffuser. Sie wird in der Führung repräsentiert durch natürliche Personen, deren individuelle Integrität nicht zwangsläufig auf das Ansehen der juristischen Person durch-schlagen muss, umgekehrt aber durchaus. Wer in einem Unternehmen oder einer Behörde tätig ist, dessen/ deren Image durch das negative Verhalten einiger weniger Schaden genommen hat, bekommt in zahlreichen Situationen zu spüren, wie heikel es ist, wenn einige wenige Kollegen gerade nicht integer waren.


Das erklärt auch die weiterhin wachsenden Bemühungen die Aufbau- und Ablauforganisation präzise zu formulieren sowie Transparenz-, Kontroll- und Dokumentationspflichten klar zu bestimmen. Nur dadurch und die Sanktionierung von Fehlverhalten lässt sich sichtbar machen, dass der Mangel an Integrität ein Einzelfall und kein Webfehler im System ist. Wie die Integrität der öffentlichen Hand etwa bei geheimdienstlichen Kooperationen, bei V-Leuten oder dem Ankauf von Datenträgern über Steuerhinterzieher zu beurteilen ist, ist ein anderes Thema. Es bleibt die Einsicht: der Maßstab der moralischen Integrität ist keineswegs immer derselbe.


Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e.V. In jeder Ausgabe des Infobriefs qanuun-aktuell kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention.


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