Edel, hilfreich und gut

qanuun-aktuell März 2015

von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune

Das, was Goethe als Ideal des Menschseins beschrieben hat, dürfte als allgemeingültige Forderung an die sog. weißen Berufe gelten. Umso irritierender sind Berichterstattungen über Ärzte, die sich die Verordnung bestimmter Medikamente von dem Hersteller haben vergüten lassen. Auch wenn das Sozial- bzw. Berufsrecht das gem. § 128 Abs. 2 SGB V und § 31 Abs. 1 MBO untersagt und das Patientenwohl seit Hippokrates im Vordergrund stehen sollte, werden Fälle bekannt, in denen die Interessengewichtung davon abweicht. Nachdem der Große Senat des BGH in seinem Beschluss vom 29.03.2012 feststellte, dass eine strafrechtliche Verfolgung derzeit ausgeschlossen sei, da der Arzt weder Amtsträger noch Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen sei, sah sich der Gesetzgeber im Zugzwang. Ein Vorstoß des Bundes im Sommer 2013 war ohne Erfolg, so dass das BMJV einerseits (alle Heilberufe sollen erfasst werden) und Bayern andererseits (nur die akademischen Heilberufe fallen unter den Straftatbestand) Gesetzentwürfe zu einem neuen § 299a StGB formuliert haben. Durch diese Initiative soll – unabhängig von den Maßnahmen der Betroffenen selbst – die sozialethische Verwerflichkeit verdeutlicht werden, indem generalpräventiv Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden, die das auf den Einzelfall bezogene Berufs- und Sozialrecht so nicht bieten. Auch wenn die Initiative allgemein Lob erfahren dürfte, so wirft der umfangreiche Täterkreis im Referentenentwurf des BMJV Fragen auf. Pflegekräfte haben bislang keine mit einem Arzt vergleichbare Lenkungsund Verordnungsfunktion. Das Strafrecht sollte ultima ratio sein.


Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e.V. In jeder Ausgabe des Infobriefs qanuun-aktuell kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: