qanuun-aktuell Juli 2015
von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune
Lauscht man jenen, die das Korruptionsregister bundesweit eingeführt wissen wollen, fühlt man sich fast an Leporellos Registerarie erinnert, der genüsslich die amourösen Abenteuer Don Giovannis zum Besten gibt. Einem Pranger gleich sollen unsolide Unternehmen für jeden öffentlichen Auftraggeber eines Vergabeverfahrens als riskante Auftragnehmer erkennbar sein. Auf die positiven Erfahrungen in einigen Bundesländern wird verwiesen und darauf, dass es eine wirksame Maßnahme zur Korruptionsprävention sei. Dem will ich – dem Grunde nach – nicht widersprechen. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die Forderungen der Wirtschafts- und Justizminister von 2014 beim Bundesgesetzgeber Gehör finden würden.
Allerdings zeigt mir die tägliche Praxis, dass der Teufel im Detail bzw. der praktischen Anwendung liegt. Unabhängig davon wer unter welchen Bedingungen und mit welchen Konsequenzen gelistet wird, wie die verfassungsrechtlichen Vorgaben (Gesetzesvorbehalt, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Unschuldsvermutung) eingehalten werden, spielt die Nutzung die wesentliche Rolle für seine Effizienz. Ein Korruptionsregister verdient nur dann diese Bezeichnung, wenn es auch „genutzt“ und mit wichtigen Daten „gefüttert“ wird, wenn nachvollziehbar ist, wie die „Selbstreinigung“ potentieller Auftragnehmer von Statten ging und wie auf Seiten des potentiellen Auftraggebers eine bloße Umfirmierung mit demselben – wenig seriösen – Personal erkennbar wird. Die Vergabestellen müssen sachlich und personell in die Lage versetzt werden, ihre Erkenntnisse tatsächlich weiterzugeben und die anderer zu erfragen.
Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e.V. In jeder Ausgabe des Infobriefs qanuun-aktuell kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention.