Was lange währt

qanuun-aktuell Juni 2014

von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune

Die Abgeordnetenbestechung gem. § 108e StGB war viele Jahre umstritten, wurde sie doch als eine ungerechtfertigte Privilegierung von Parlamentariern verstanden. Anders als Beamte, Richter, Soldaten oder Kabinettsmitglieder sind sie keine Amtsträger im Sinne des StGB. Damit sind die sog. eigentlichen Amtsdelikte für sie nicht einschlägig. Zwar untersagte § 44a Abs. 2 AbgG die Annahme von Zuwendungen für die Ausübung des Mandats, insbesondere die Wahrnehmung einseitiger Interessen, aber strafrechtliche Sanktionen, also solche über die innerparlamentarischen hinaus, hatte der Abgeordnete nicht zu fürchten. Mit Wirkung zum 1. September 2014 wird sich das ändern, denn dann wird nicht mehr nur der Stimmenkauf bzw. –verkauf bei Wahlen und Abstimmungen unter Strafe stehen, sondern die Bestechlichkeit bzw. Bestechung von Mandatsträgern auf allen staatlichen Ebenen. Damit erfüllt Deutschland mehr als zehn Jahre nach der Unterzeichnung der UN-Konvention gegen Korruption die dort formulierten internationalen Vorgaben. Gleichwohl stößt die jetzige Fassung auf Kritik, denn sie reicht im Hinblick auf die Besonderheit des freien Mandats nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG lange nicht so weit wie die Strafbarkeit von Amtsträgern. So wird die nachträgliche Annahme von Zuwendungen oder jene von Spenden sowie das Versprechen, ein bestimmtes politisches Mandat im Gegenzug für Wohlverhalten zu erlangen, nicht unter Strafe gestellt. Zudem bedarf es für die Strafbarkeit einer konkreten Unrechtsvereinbarung, so dass das bloße „Anfüttern“ als eine Form parlamentarischer Gepflogenheiten verstanden werden könnte. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Neureglung bewährt. Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der
Verwaltung e.V. In jeder Ausgabe des Infobriefs qanuun-aktuell kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention.


Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e.V. In jeder Ausgabe des Infobriefs qanuun-aktuell kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention.


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