Alte und neue Hüte

qanuun-aktuell November 2016

von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune

Dass deutsche Hochschulen nicht gänzlich frei von Skandalen sind, wissen interessierte Kreise nicht erst seit Hoffnungsträger und ältere Hasen der politischen Landschaft ab 2011 mit dem Vorwurf konfrontiert wurden, bei der Abfassung ihrer Dissertationen nicht ehrlich gewesen zu sein. Nachdem wegen des öffentlichen Drucks die Doktorhüte zurückgegeben werden mussten, geriet das Thema weitgehend in Vergessenheit. Das geschah auch deshalb, weil die jeweiligen Doktorväter ahnungslos waren und die DFG Maßnahmen für die gute wissenschaftliche Praxis auf den Weg gebracht hat.


Da Noten und akademische Titel als entscheidend für den weiteren Lebens- und Karriereweg wahrgenommen werden, bedient man sich gelegentlich illegaler Mittel. Aktuell hat ein Hochschullehrer einer Technischen Hochschule in Bayern von sich Reden gemacht, der Studierenden, die ihm in ihrer Freizeit beim Bau seines Privathauses behilflich waren, bei ihren Klausurergebnissen entgegengekommen ist. Er ist inzwischen wegen Vorteilsannahme verurteilt und aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Der Fall erinnert an den „Verkauf“ von Examensklausuren 2014 im niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt durch einen abgeordneten Richter an Referendare. Der Richter wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, die Strafverfahren gegen die Klausuren-Käufer laufen noch.


Zwar sind Täuschung und Korruption an deutschen Hochschulen nicht üblich, aber das Spiel um Wettbewerbsvorteile ist es durchaus. Deshalb sind Sanktionen bei Verfehlungen im Prüfungsbereich besonders erkenntnisfördernd und wichtig. Nur wer fair spielt, darf bleiben.


Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e.V. In jeder Ausgabe des Infobriefs qanuun-aktuell kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention.


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