qanuun-aktuell Juli 2016
von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune
Der Titel eines Schlagerhits von 1972 passt zur Situation der Korruptionsprävention in manchen deutschen Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Hand. Während die Legislative ihre Aktivität in den vergangenen drei Jahren im Bereich Korruptionsprävention/-bekämpfung spürbar gesteigert hat – das OWiG wurde ebenso verschärft, wie die Straftatbestände des StGB sachlich und persönlich erweitert – wird von den Antikorruptionsbeauftragten (AKB) immer wieder beklagt, man erhalte in der Exekutive weder Sach- noch Personalressourcen, um die übertragenen Aufgaben wahrnehmen zu können. Nach der Vorstellung mancher Dienststellenleiter soll die Korruptionsprävention sehr diskret, am besten nicht sicht- oder hörbar von statten gehen und maximal eine Viertel Vollzeitstelle beanspruchen.
Spätestens wenn den betroffenen AKB klar geworden ist, dass sie im Unterlassensfall schnell als Garanten straf-, disziplinar- und/oder arbeitsrechtlich haften können, kommt die Frage auf, was die Behördenleitung tun müsse, um ihre nur partiell delegierten Pflichten, tatsächlich und rechtskonform zu erfüllen. Sicherlich kann man sich in Zeiten knapper (?) öffentlicher Kassen vorübergehend mit einer Minimallösung begnügen, aber auch hier gilt: Was nichts kostet, hat keinen Wert. Entweder man nimmt als politischer Entscheidungsträger die Korruptionsprävention ernst, stellt die Haushaltsmittel bereit und ist sich seiner Vorbildfunktion gerade auch gegenüber ausländischen Staaten bewusst, oder man lässt es, dann aber auch bitte mit deutlichen Worten.
Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e.V. In jeder Ausgabe des Infobriefs qanuun-aktuell kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention.