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qanuun-aktuell April 2017

von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune

Die Forderung nach der Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters sowie nach einem Lobbyistenregister hat schon einen etwas „längeren Bart“, um im aktuellen Modebild zu bleiben. Insoweit ist es beeindruckend, dass die Bundesregierung zum Ende der Legislaturperiode den interessierten Leser gleich über drei Gesetzentwürfe informiert: Erstens soll nach dem Willen des Bundesministeriums der Finanzen zur Umsetzung der vierten EUGeldwäscherichtlinie ein Transparenzregister eingeführt werden, wodurch mittels eines elektronischen Registers die sog. wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts etc. erfasst werden. Zweitens will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in konsequenter Linie zur Reform des Vergaberechts ein Wettbewerbsregister einrichten. Dieses soll bundesweit dafür sorgen, dass öffentliche Auftrags- und Konzessionsgeber sich über vergaberechtliche Ausschlussgründe und mögliche Selbstreinigungsmaßnahmen von Unternehmen informieren können, also insbesondere dazu, ob der potentielle Auftragnehmer schon einmal im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten aufgefallen ist. Drittens hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyistenregisters für den Bundestag auf den Weg gebracht.


Interessant ist für die Bürgerinnen und Bürger – wie immer – der Zeitpunkt der politischen Geistesblitze und ihrer Umsetzung. Es wäre es schön, wenn der aktuelle Anlauf der Bundesregierung nicht der sachlichen Diskontinuität anheimfallen würde. Dann hätte man zwar wieder ein Signal an die eine oder andere Wählergruppe gesendet, aber der Korruptionsprävention wenig gedient.


Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e.V. In jeder Ausgabe des Infobriefs qanuun-aktuell kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention.


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