Vorübergehend besonders fester Wohnsitz

qanuun-aktuell Februar 2017

von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune

In politisch korrekten Zeiten sind treffende Umschreibungen für nicht ganz so gängige Lebensformen gefragt: So gibt es Personen ohne festen Wohnsitz, solche mit einem häufig wechselnden oder mit einem vorübergehend besonders festen Wohnsitz. Damit sind keine pflegebedürftigen Menschen gemeint, sondern die Gefangenen einer Justizvollzugsanstalt (JVA). 23 Stunden (eine Stunde Hofgang) täglich im engen Raum auf sich selbst zurückgeworfen zu sein, ist keine leichte Übung. Und so wird sich derjenige, der eine JVA von innen sieht, auch fragen, ob die Sache das wert war.


Gegenwärtig dürfte der (ehemalige) Oberbürgermeister von Regensburg sich diese Frage stellen. Seit Mitte Januar hat er als Untersuchungshäftling wegen Verdunklungsgefahr einen vorübergehend besonders festen Wohnsitz. Wenn die Berichterstattung zutreffend ist, und das Agieren der Strafverfolgungsbehörden legt diese Annahme nahe, dann war Regensburg dank einiger engagierter Kommunalpolitiker ein Sumpfgebiet mit Amigos und Klüngelmeistern außerhalb des BNatSchG. Zahlreiche, gestückelte Parteispenden (unterhalb der 10.000-Euro- Grenze) und persönliche Zuwendungen sollen im Gegenzug für Filetgrundstücke und Bauaufträge an drei Bauträger- erfolgt sein.


Irritierend ist dabei der Aufschrei der Klüngel-Anhänger, die Aufdeckung der Machenschaften sei „Verrat“. Ein gefährliches Wort, setzt es doch den Whistleblower ins ethische Unrecht und nicht den Täter. Sollte tatsächlich ein Whistleblower die Ermittlungen ins Rollen gebracht haben, dann ist sein Motiv (Rachefeldzug eingeschlossen) ohne Belang, solange er nicht wissentlich verleumdet. Amigos werden das anders sehen.


Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e.V. In jeder Ausgabe des Infobriefs qanuun-aktuell kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention.


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