qanuun-aktuell November 2018
von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune
Neben „zuhören“ dürfte „schweigen“ als besonders ambivalentes Verb verstanden werden, verbindet sich mit beiden häufig die Unterstellung, sie seien vor allem durch Passivität geprägt. Doch unabhängig von der Frage, ob es geschlechtsspezifische Präferenzen gibt (etwa „Ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch“ – nicht selten ist das Gegenteil der Fall), weiß jeder Geheimnisträger, dass Schweigen eine sehr anstrengende Angelegenheit sein kann. Stets muss erwogen werden, was wann gegenüber wem gesagt werden kann oder auch muss und was keinesfalls mitgeteilt werden darf. In besonders heiklen Angelegenheiten müssen bereits alle Umstände verschwiegen werden, die auf Tatsachen und Zusammenhänge hindeuten. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht nur in Schweigeorden, im öffentlichen Dienst, sondern ebenso in Kreisen der Organisierten Kriminalität. Dass Regelverstöße innerhalb der zitierten Institutionen unterschiedlich sanktioniert werden, bedarf keiner weiteren Darlegung.
Im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten ist Schweigen sehr zweischneidig. Die Täter geben nichts preis und instruieren ihr Umfeld entsprechend: wer redet, bekommt ein Problem. Der Beamte muss ebenfalls schweigen über das, was innerhalb seines Dienstes passiert. Doch wenn alle schweigen, kann Korruption nicht erkannt werden. So ist es konsequent, wenn § 67 Abs. 2 Nr. 3 BBG und § 37 Abs. 2 Nr. 3 BeamtStG die Verschwiegenheitspflicht des Beamten beim Vorliegen eines durch Tatsachen begründeten Verdachts einer Korruptionsstraftat durchbrechen. Allerdings ist auch hier darauf zu achten, dass die potentiellen Täter nicht aufgeschreckt und Ermittlungen nicht konterkariert werden. Tja, wenn Reden denn so einfach wäre.
Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e.V. In jeder Ausgabe des Infobriefs qanuun-aktuell kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention.