qanuun-aktuell August 2018
von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune
Bier und Reinheitsgebot bilden in den Köpfen zahlreicher Mitteleuropäer eine selige Allianz, schließlich soll das Bier, das einen heißen Sommer erträglicher macht, nicht gesundheitsgefährdend sein. Pekuniär betrachtet geht das Reinheitsgebot noch deutlich weiter, es darf nicht nur jeder nicht sein Geld drucken, wie es ihm gefällt, sondern der Staat möchte auch noch wissen, was man damit anstellt. Das Thema Steuern lassen wir jetzt beiseite, das interessiert den Staat auch, aber genauso spannend ist die Geldwäsche.
Dachten unbescholtene Dienstleister und Rechtsanwälte bislang, dass dieses Thema für sie weit weg sei, belehrt einen § 2 GwG eines Besseren. Jeder, dessen täglich Brot das Geld- und Immobiliengeschäft ist, muss sich seines Risikos bewusst sein. Er muss sich seine Geschäftspartner genau ansehen und auch das Geld, das diese mitbringen. Pecunia non olet ist dann ein schlechter Rat. Immobilientransaktionen sind besonders bei der Organisierten Kriminalität (OK) beliebt, um nicht ganz legales Geld ein bisschen „legaler“ zu machen.
Das Aufdecken solcher Waschvorgänge und die Beschlagnahme der mit Schwarzgeld erworbenen Güter ist ein wichtiger Schritt, um der OK das Handwerk zu legen. So hat die jüngste Beschlagnahme von 77 Immobilien in Berlin eine deutschlandweite Aufmerksamkeit erlangt und all‘ jene aufhorchen lassen, die dachten, Geldwäsche sei ein zahnloser Tiger, der nur den Bürokratenhengst zum Wiehern bringt. Geldwäsche-Prävention gewinnt stattdessen im Zusammenhang mit der Implementierung von Compliance-Maßnahmen an Bedeutung und fordert die Einführung einer Überwachungsstruktur ebenso wie die Sensibilisierung der Beschäftigten. Geld stinkt – manchmal – eben doch.
Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e.V. In jeder Ausgabe des Infobriefs qanuun-aktuell kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention.